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Schritt für Schritt von der Kontaktaufnahme bis zur Rechnung

 

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Wie läuft das ab?

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  • Verordnung für Osteopathie & Physiotherapie 

       Bitte informieren sie sich selbst bei ihren Versicherungen.

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  • Verordnung für Physiotherapie

Bitte organisieren Sie sich einen Verordnungsschein (Physiotherapie / inkl. Hausbesuch) von Ihrem Haus- oder Facharzt. Diesen lassen Sie vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligen. Die Kostenrückerstattung ist abhängig von Ihrer Versicherung und liegt zwischen 40-60%.​ --> bitte Informieren sie sich selbst bei ihren Versicherungen.

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.761514&version=1635953255

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  • Kontaktieren Sie mich!

Sie können Ihre Anfrage bevorzugt per SMS, Email oder Telefon ​an mich stellen. Bei einer schriftlichen Anfrage ist es von Vorteil folgende Informationen anzugeben:

  • Name, Adresse und Kontaktdaten des Patienten

  • Um welche Beschwerden es sich handelt

  • Einen möglichen Wunschtermin bzw. Uhrzeiten und Wochentage

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  • Vereinbarung unseres ersten Behandlungstermins 

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  • Die erste Behandlung oder der Hausbesuch 

Sie müssen Zuhause nichts vorbereiten. Ich komme mit allen notwendigen Arbeitsmaterialien.

Gut wäre ein wenig Platz für die mitgebrachte Liege bzw. für diverse Übungen​.

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  • Rechnungslegung und Bezahlung

Nach Beendigung Ihrer verordneten Therapie ist die Rechnung bar zu bezahlen.

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Erstattung der Behandlungskosten

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Lassen Sie vor Therapiebeginn Ihre Verordnung von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen. Dies kann per Mail, Fax, persönlich oder postalisch geschehen.

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Aufgrund der unterschiedlichen Tarife einzelner Kassen ist es mir nicht möglich den genauen Refundierungsbetrag aller Versicherungen zu nennen. Diese Information erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. In Folge sehen Sie Beispiele anhand der Tarife von BVA, SVA und ÖGK. Bedenken Sie, dass die Tarife der Krankenkassen selten kostendeckend sind und somit ein Selbstkostenanteil besteht.

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Private Zusatzversicherungen übernehmen gegebenenfalls den Restbetrag Ihrer Behandlungskosten.

Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, die ambulante/ Hausbesuche - Physiotherapie, Osteopathie oder Heilmassage inkludiert, sind weitere Rückerstattungen je nach Leistungsumfang möglich.

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